Am 30. Dezember hat die Landesregierung das Dekret erlassen, mit dem die neuen Kriterien zur Einschränkung der Lichtverschmutzung definiert worden sind. „Die EU-Regelung sieht aber vor, dass wir den Segen Brüssels brauchen, weshalb wir die Kriterien zur Notifizierung an die EU gesandt haben", so Landesrat Michl Laimer. Bis das Okay Brüssels vorliegt, dürften zwei bis drei Monate vergehen. „Wir sind jetzt schon dabei, vor allem die Gemeinden über die Grundzüge der neuen Regelung sowie über die technischen Neuerungen zu informieren", so der Landesrat.Ziel der Regelung ist, öffentliche Beleuchtungsanlagen künftig effizienter zu gestalten. „Das heißt, dass gezielt Flächen oder Gegenstände beleuchtet und nicht unnötig der Nachthimmel erhellt werden soll", so Laimer.„Es wird also vor allem auf neue, energie- und umweltschonende Beleuchtungskörper zurückgegriffen." Diese garantierten einen weit niedrigeren Stromverbrauch und sollen ein für das Auge angenehmeres Licht ausstrahlen.Anpassungen innerhalb eines JahresSind die neuen Kriterien einmal in Kraft, müssen Land und Gemeinden innerhalb eines Jahres einen Plan zur Anpassung ihrer Beleuchtung an die neuen Vorgaben ausarbeiten. „Klar ist, dass die Verwaltungen nicht auch schon innerhalb dieses Jahres die gesamten Anlagen anpassen müssen, vielmehr kann diese Anpassung auch schrittweise erfolgen", so Laimer. Allerdings müssen diese jährlichen Schritte vorab angegeben werden. Im Laufe des nächsten Halbjahres sollen Veranstaltungen zur Fortbildung von Fachleuten und Planern organisiert werden.