Die Verordnung trat am Montag um 14 Uhr in Kraft und gilt 24 Stunden lang, also bis zum 12. Februar um 14 Uhr.“Nicht betroffen sind die LKW mit leicht verderblicher Ware und Einsatzmittel”, so das Regierungskommissariat.“Die Verordnung wurde erlassen, um zu verhindern, dass der Verkehrsfluss in den von dem Wettergeschehen betroffenen Gebieten, derartig ansteigt, dass die betroffenen Fahrzeuge, auch angesichts der von den Nachbarprovinzen erlassenen Verordnungen, nicht mehr sicher angehalten oder geborgen werden können und die schneebedingt bereits kritischen Verkehrsbedingungen sich noch weiter verschlechtern”, erklärt Valenti seine Entscheidung.