Der Hinweis von Landesrat Arnold Schuler, dass dem Landtag dazu die Zuständigkeit fehle, lässt Locher kalt: „Das Recht, unsere Bürger zu schützen, haben wir als Landtag in jedem Fall“, meint er.Nächste Woche befasst sich das Verfassungsgericht zum ersten Mal mit dem von der Regierung angefochteten Südtiroler Wolfsgesetz, das letztendlich die Entnahme von Wölfen vorsieht.D/bv Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".