„Das Wohnbauinstitut verfolgt eine klar festgelegte soziale Zielsetzung unter Berücksichtigung verbindlicher Zuweisungskriterien, die nicht durch andere soziale Zwecke überlagert oder mit diesen in Konkurrenz gesetzt werden darf“, so die freiheitliche Landesrätin in einer Aussendung. Das WOBI sei ausschließlich damit beschäftigt, den knappen Wohnraum an Anspruchsberechtigte zu vergeben, und mit seinen Kapazitäten bereits vollständig gebunden. Eine Beteiligung an der geplanten Verteilung von Asylwerbern sei weder gesetzlich vorgesehen noch beabsichtigt. <BR /><BR />Die Landesrätin verweist stattdessen auf einen gesetzlichen Spielraum auf Ebene der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften: „Gemeinden und Bezirksgemeinschaften haben die Möglichkeit, einen Antrag an das WOBI zu stellen, um Wohnungen, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren aufgrund einer fehlenden Nachfrage oder Rangordnung in der betreffenden Gemeinde bzw. Bezirk nicht zugewiesen wurden, für soziale Zwecke anzumieten“, schreibt Mair. Derzeit treffe dies nur für eine sehr geringe Anzahl peripherer Gemeinden bzw. Fraktionen zu. „Im Falle einer Anmietung übernehmen die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften die Verantwortung für diese Objekte“, betont Mair.