Bei einer nicht-öffentlichen Anhörung ließen sich die Eltern schließlich überzeugen - jetzt wird das Kind Lucian heißen. Hätten sie auf ihrer Namenswahl beharrt, hätte das Amtsgericht entscheiden müssen, ob der Name Lucifer zulässig ist. Zuerst hatte die „Hessisch Niedersächsische Allgemeine” über den Fall berichtet.Ein generelles Verbot für bestimmte Namen gebe es in Deutschland nicht, erklärte Frauke Rüdebusch von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) am Mittwoch: „Es gibt Richtlinien, aber keine Gesetze.”apa/dpa