In Kürze wird ein Gutachter damit beauftragt, sich auf Spurensuche nach einem möglichen Betäubungsmittel zu begeben.<BR /><BR />Die 16-Jährige hatte einen 37-Jährigen angezeigt, in der Folge wurde er dingfest gemacht ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/16-jaehrige-vergewaltigt-mann-bereits-wegen-sexualvergehen-anzeigt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="16-Jährige vergewaltigt? Mann bereits wegen Sexualvergehen anzeigt">wir haben berichtet</a>). Zum derzeitigen Ermittlungsstand werden ihm sexuelle Gewalt, Freiheitsberaubung und Verabreichung von Drogen an Minderjährige angelastet. <h3> Enthielt das Wasser Betäubungsmittel?</h3>Die Jugendliche bezichtigt den Mann, sie an einer Bushaltestelle angesprochen und sie überredet zu haben, zu ihm ins Auto zu steigen: Er sei auf dem Weg zu einer Techno-Party im Trentino. Doch schon nach den ersten Schlucken aus der Flasche, die der Mann ihr angeboten habe, wollte die 16-Jährige bemerkt haben, dass mit dem Wasser etwas nicht stimmte. <BR /><BR />Im Raum steht der Verdacht, dass das Wasser ein Betäubungsmittel enthielt. In der Folge soll der 37-Jährige die Jugendliche 24 Stunden in seiner Gewalt gehalten und sie mehrfach sexuell missbraucht haben.<h3> Junge Frau sagt aus</h3> Wie jetzt bekannt wurde, hat die 16-Jährige kürzlich im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens ausgesagt. Im geschützten Raum beantwortete sie ausführlich die Fragen des ermittelnden Staatsanwaltes, in einem Nebenraum hinter Einwegspiegeln verfolgten der U-Richter und der Verteidiger des 37-Jährigen die Einvernahme. Die junge Frau soll auf ihrem Verdacht, dass sie durch ein Mittel im Wasser außer Gefecht gesetzt worden sei, beharrt haben.<BR /><BR />Dieser wichtige Punkt soll nun von einem Gutachter abgeklärt werden. In Kürze wird ein Experte ernannt, der die Blut- und Urinproben, die von der16-Jährigen nach ihrer Anzeige genommen worden waren, auf fremde Inhaltsstoffe untersucht.<h3> Die Version des Verdächtigen</h3> Zugleich werden die Flüssigkeiten aus allen Flaschen und Behältern analysiert, die bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Tatverdächtigen sichergestellt wurden. Sollten in den Körperflüssigkeiten der 16-Jährigen und in den beschlagnahmten Behältern dieselben Inhaltsstoffe gefunden werden, würde dies die Version des 37-Jährigen widerlegen. <BR /><BR />Dieser hatte vor U-Richter Ivan Perathoner nämlich bestritten, der Jugendlichen sexuelle Gewalt angetan zu haben: Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt, beteuerte er. <BR /><BR />Den Richter hatte er damit nicht überzeugt: Er verfügte, dass der 37-jährige wegen Tatwiederholungsgefahr vorerst weiter hinter Gittern bleiben musste. Sein Verteidiger kündigte an, die Überstellung seines Mandanten in den Hausarrest bei seiner Familie in Süditalien erwirken zu wollen.