Virtueller Tratsch kam der 29-Jährigen aus Bozen teuer zu stehen: Acht Monate bedingte Haftstrafe schlagen nun in ihrem Vorstrafenregister zu Buche. Vor Einzelrichter Guglielmo Avolio am Landesgericht Trient stimmte die Frau, vertreten von Anwalt Andrea Gnecchi, am Freitag einem gerichtlichen Vergleich zu. Der Frau werden widerrechtlicher Zugriff auf ein telematisches System (Art. 615 ter Strafgesetzbuch – Höchststrafe drei Jahre) und Verbreitung von nicht für die Person bestimmte Korrespondenz (Art. 616 StGB, Höchststrafe drei Jahre Haft) zur Last gelegt. Private E-Mail weitergeleitetDie zwei Frauen sollen Freundinnen gewesen sein. Wohl bei einem Besuch dürfte die 29-Jährige zufällig die offene Mailbox der 39-Jährigen gesehen haben. Dabei soll eine E-Mail an einen Mann ihre Neugier hervorgerufen haben. In der Mail las sie wohl spannende, auch pikante Details über die Beziehungsprobleme ihrer Freundin. Die E-Mail soll die 29-Jährige dann aber weitergeleitet haben – an mehrere Personen, darunter auch den noch aktuellen Partner ihrer Freundin. Angeblich soll diese Mail mit schuld am definitiven Ende der Beziehung zwischen ihrer Freundin und deren Freund gewesen sein. Die 39-Jährige erstattete daraufhin Anzeige bei der Postpolizei, welche die Ermittlungen führte. uli/D___________________________________________________Lesen Sie auch die Wochenendausgabe der Tageszeitung „Dolomiten“.