Laut dem Richter ist die Verbindung zwischen der Impfung mit dem vom Pharmakonzern GlaxoSmithKline hergestellten Impfstoff Infanrix Hexa Sk und der Erkrankung des Kindes erwiesen.Das Gesundheitsministerium wird dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge der Familie des neunjährigen Kindes alle zwei Monate 1683 Euro plus eine einmalige Entschädigung zahlen müssen.Der Impfstoff soll Kinder vor sechs Krankheiten schützen, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Kinderlähmung und Haemophilus influenzae Typ b, die eine Hirnhautentzündung verursachen kann.Es gebe jedoch Nebeneffekte, die auch in der Testphase des Mittels registriert wurden, ging aus dem Prozess hervor. Mindestens fünf Autismus-Fälle seien bereits gemeldet worden, hieß es.Gesundheitsministerin kritisiert Urteil scharfDie Entscheidung des Mailänder Gerichts wurde von Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin scharf kritisiert. Das Urteil sei ein gefährlicher Präzedenzfall. Das wissenschaftliche Fundament dafür sei nicht vorhanden. Das Gesundheitsministerium werde gegen das Urteil berufen.„Bei Impfstoffen gibt es so wie bei Medikamenten Nebenwirkungen, die man nicht immer vorhersehen kann, das leugnet niemand und es gibt dafür Entschädigungen. Es gibt jedoch kein wissenschaftliches Fundament für die Behauptung, dass ein gewisses Impfmittel Autismus verursacht“, so die Gesundheitsministerin.apa