Wegen anhaltender Stalking-Handlungen gegenüber seiner Ex-Ehefrau – ebenfalls ausländischer Herkunft – waren bereits zuvor ein Annäherungsverbot und ein Wohnungsverweis verhängt worden. Darüber hinaus war er verpflichtet, ein elektronisches Armband als Kontrollmaßnahme zum Schutz der Geschädigten zu tragen. <BR /><BR />Im Rahmen einer routinemäßigen Streifenfahrt stellten die Carabinieri von Mals fest, dass sich der Mann weniger als 500 Meter vom Wohnort seiner Ex-Frau aufhielt. Diese Distanz verstößt gegen das vom Gericht verhängte Annäherungsverbot.<BR /><BR />Der Mann konnte den Ordnungshütern keine plausible Erklärung für seine Anwesenheit an diesem Ort geben. Aufgrund des erneuten Verstoßes gegen die Auflagen und der wiederholten Verhaltensweise, die als Bedrohung für die Geschädigte gewertet wurde, ordnete die zuständige Justizbehörde seine Überstellung in das Gefängnis an.<BR /><BR />Da die bisherigen Maßnahmen offenbar nicht ausreichten, um das Verhalten des Mannes zu stoppen, soll nun mit der Inhaftierung ein klares Signal zum Schutz der Betroffenen gesetzt werden.