Warum der U-Richter das Verfahren gegen die Mutter eingestellt hat. <BR /><h3> Verdacht: Bei Besuchen bei der Mutter Gewalt erfahren</h3>Wegen Körpergewalt gegen ihren eigenen Sohn war eine Frau im Trentino von ihrem Ex-Partner bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden: Den Fall ins Rollen gebracht hatten dem Mann zufolge Aussagen des siebenjährigen Sohnes, die er ihm gegenüber, aber auch den Sozialdiensten gemacht haben soll, berichtet die Tageszeitung „L'Adige“. Demnach soll das Kind im Rahmen von Besuchen bei der Mutter – das Ex-Paar lebt getrennt – Gewalt erlebt haben, und unter anderem durch Faustschläge und Fußtritte verletzt worden sein. <BR /><BR />Die in der Folge eingeleiteten Ermittlungen führten den zuständigen Untersuchungsrichter aber zu einem anderen Schluss, sodass er das Verfahren gegen die Mutter einstellte. <BR /><BR />Aus den Untersuchungen soll nämlich hervorgegangen sein, dass der Vater den Minderjährigen davon überzeugt haben könnte, die berichteten Vorfälle erlebt zu haben, obwohl sie sich laut Ermittlern nie wirklich zugetragen hätten. <h3> Anzeige gegen Gewalt, aber kein Antrag auf Annäherungsverbot </h3>Die Mutter hatte die Vorwürfe stets abgewiesen und bereits zu Beginn des Verfahrens beantragt, von den Ermittlern verhört zu werden. Dabei fielen bereits bei der Anzeige, die der Mann erstattete, Unstimmigkeiten auf. So habe er trotz der Gewaltvorwürfe kein Annäherungsverbot gegen die Ex-Partnerin und zum Schutz des Kindes beantragt. Und zu den angeblichen Ohrfeigen, Faustschlägen und Fußtritten wurden am Körper des Minderjährigen auch keine Hinweise gefunden. <BR /><BR />Parallel zu den Ordnungshütern wurden auch die Sozialdienste eingeschaltet, die das Umfeld des Kindes zu möglichen Gewaltvorfällen befragten – weder Angehörige noch Lehrer berichteten von Hinweisen auf Gewalt. <BR /><BR />Schließlich beantragte der U-Richter ein Expertengutachten. Der Amtssachverständige, der die Familie unter die Lupe nahm, kam zum Schluss, dass das Kind nie Gewalt durch die Mutter erfahren hatte.<h3> Bild der gewalttätigen Mutter konstruiert </h3>Laut Gutachten soll der Vater dem Sohn eingeredet haben, besagte Vorfälle erlebt zu haben: Der Sachverständige sprach von gezielten Handlungen des Vaters zur Verdunkelung von Beweisen. Demnach habe der Mann im Kopf des Minderjährigen das Bild der gewalttätigen Mutter konstruiert – dafür soll er sogar Audionachrichten der Frau abgespielt haben, die im Rahmen eines Streits zwischen dem getrennten Paar aufgenommen und verschickt worden waren. Der Vater habe seinen Sohn so weit beeinflusst, dass der Siebenjährige sogar eine Umarmung der Mutter als Versuch interpretiert habe, ihn zu erwürgen.