Der TÜV Rheinland und seine Frankreich-Tochter kündigten an, den mehr als 20.000 Klägerinnen die vorläufige Summe von jeweils 3.000 Euro auszuzahlen. Das Geld werde aber zurückgefordert, falls der TÜV den Rechtsstreit um die Schadenersatzforderungen im Berufungsverfahren gewinne.Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon hatte den TÜV im Jänner zur Zahlung von 60 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Das Gericht warf dem TÜV unzureichende Kontrollen bei den mit Billigsilikon gefüllten Brustimplantaten der französischen Firma Poly Implant Prothese (PIP) vor. Der TÜV ging dagegen in Berufung und wollte außerdem erreichen, dass vor einer Auszahlung des Geldes das Berufungsurteil abgewartet wird.Bereits im November 2013 hatte das Handelsgericht von Toulon den TÜV zur Zahlung von 5,7 Millionen Euro Schadenersatz an 1.700 betroffene Frauen und an mehrere Händler verurteilt. Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence hob das Urteil 2015 auf und erklärte, der TÜV habe seine Kontrollpflichten erfüllt und „keinen Fehler“ begangen. Trotzdem verurteilte das Gericht in Toulon den TÜV im vergangenen Jänner in einem Verfahren mit deutlich mehr Klägerinnen erneut.Billiger Industrie-Silikon statt Spezial-Silikon Der PIP-Skandal war 2010 bekannt geworden: Die französische Firma hatte ihre Brustimplantate jahrelang mit billigem Industrie-Silikon statt mit Spezial-Silikon befüllt. Die Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen.Weltweit wurden Zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt. Viele entschieden sich für eine operative Entfernung der Implantate.Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert. Das Unternehmen hat stets betont, selbst von dem Implantatehersteller getäuscht worden zu sein, und spricht von einem „groß angelegten und besonders komplexen Betrug“.apa/afp