Gestern wurde der Angeklagte (37) am Landesgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er bleibt weiterhin hinter Gittern. Die 16-Jährige hatte sich als Nebenklägerin in das verkürzte Verfahren eingelassen und 100.000 Euro Schadenersatz beantragt. <BR /><BR />Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco verfügte, dass sie eine sofortige Schadenersatzanzahlung erhält. Zur Festlegung der angemessenen Gesamtsumme kann die Geschädigte das Zivilgericht anrufen. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, die Begründung wird in 90 Tagen hinterlegt. Verteidiger Attilio Triggiani erwägt, für seinen Mandanten Berufung einzulegen. <BR /><BR />Der 37-Jährige, der gestern der Richterin vorgeführt wurde, bestreitet, der Jugendlichen sexuelle Gewalt angetan zu haben, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Auch interpretiert die Verteidigung das toxikologische Gutachten dahingehend, dass im Blut der 16-Jährigen kein Beruhigungsmittel nachgewiesen werden konnte. Wie nun durchsickerte, soll der Gutachter aber sehr wohl Spuren von bewusstseinsverändernden Substanzen im Körper der Jugendlichen gefunden haben. Diese sollen mit einer potenziellen Verabreichung im Zeitraum, in dem die 16-Jährige bei dem Angeklagten war, kompatibel sein. <BR /><BR />Wie berichtet, war in der Folge bei dem Mann daheim das Schlaf- bzw. Beruhigungsmittel Benzodiazepin gefunden worden. Ihm wurde vorgehalten, die Jugendliche überredet zu haben, mit ihm ins Trentino zu einer Techno-Party zu fahren. Im Auto habe er ihr dann aus einer Wasserflasche zu trinken gegeben, der eine betäubende Substanz beigefügt gewesen sei. Er habe die 16-Jährige mit zu sich nach Hause genommen und ihr dort sexuelle Gewalt angetan, lautete der Vorwurf. <BR /><BR />Schwer belastet wurde der 37-Jährige nicht zuletzt durch seinen Handyinhalt: Auf dem Gerät sollen Fotos von sexuellen Handlungen mit dem Mädchen gefunden worden sein. Darauf sei klar auch ersichtlich, dass die 16-Jährige kaum geradeaus laufen konnte und offenbar keine Kontrolle über ihren Körper hatte – laut Staatsanwaltschaft aufgrund eines verabreichten Beruhigungsmittels.