Der Mann habe am Freitag ein Pärchen, das in dem Lokal zu Abend gegessen habe, mit der Schreckschusspistole bedroht. Hintergrund soll seine vermutete rassistische Gesinnung gewesen sein. Die Polizei wurde zu Hilfe gerufen. Der bedrohte Gast erstattete Anzeige.<BR /><BR />Eine Schreckschusspistole ist für den Laien kaum von einer echten Pistole zu unterscheiden. Auch wenn damit nur Reizgas oder Kartuschenmunition verschossen werden kann, kann auch eine solche schwere Verletzungen bis hin zum Tod verursachen, wenn sie aus der Nähe auf jemanden abgefeuert wird. Daher ist auch das Tragen von solchen Waffen strengen Regeln unterworfen. Auch gegen den Verstoß gegen diese wird sich der Mann verantworten müssen.