Der Grund für die Schlangenlinien wurde schnell klar, als die Beamten das Auto mit ausländischem Kennzeichen stoppten und beide Insassen auf einem Parkplatz neben der A5 kontrollierten: „Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest zeigte bei dem Fahrzeugführer 4,16 Promille, bei dem Beifahrer keinen Wert, da das Gerät bei erreichten 5 Promille abschaltet!“, schrieb die Polizei erkennbar fassungslos in ihrer Mitteilung.<BR /><BR />Der Führerschein des Fahrers wurde sofort einkassiert. Dass es keine Verletzten oder Toten gab, war wohl bloß dem Zufall geschuldet.<h3> „Über 4 Promille besteht akute Lebensgefahr“</h3>Ab einem Wert von 0,5-Promille ist das Autofahren in Deutschland verboten. Bei mehr als 1,1 Promille wird es wegen „absoluter Fahruntüchtigkeit“ zur Straftat.<BR /><BR />„Bei einem Blutalkoholspiegel über 4 Promille besteht akute Lebensgefahr“, wie der ADAC betont. „Es kommt zum Verlust wichtiger Schutzreflexe, Betroffene fallen ins Koma und können einen Schock mit fortschreitendem Kreislaufversagen bis hin zum vollständigen Atem- und Herzstillstand erleiden.“ Eine Blutalkoholkonzentration von mehr als fünf Promille führe fast immer zum Tod.<BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie einen Fehler entdeckt? Bitte geben Sie uns Bescheid.</a>