Ziel der perfiden Isolation: die Kontrolle über sein Vermögen.<BR /><BR />Vier Jahre lang hatte er sein Haus nicht mehr verlassen können – er lebte umgeben von Stacheldraht, ohne Warmwasser oder Heizung und mit rationierter Nahrung: Ein 40-jähriger Mann aus Vigevano in der lombardischen Provinz Pavia ist vier Jahre lang von seiner Ex-Partnerin, den Schwiegereltern und einem Komplizen in seiner eigenen Wohnung gefangen gehalten worden. Ziel war es offenbar, ihn zu isolieren und um sein Vermögen zu bringen. <BR /><BR />Der Mann, der unter einer psychischen Beeinträchtigung leidet und nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, war 1.460 Tage lang in seinem eigenen Zuhause eingesperrt. Das Essen wurde rationiert, Kontakte zur Außenwelt gab es praktisch nicht. An der Grundstücksmauer war sogar Stacheldraht angebracht, um jede Fluchtmöglichkeit zu verhindern. Dem wohlhabenden Mann sollen fast eine halbe Million Euro entzogen worden sein.<BR /><BR />Die Entdeckung des Falls geht auf Ende November zurück, als eine Polizeistreife gerufen wurde. Anwohner hatten gemeldet, dass jemand Gegenstände in ihren Hof warf – mutmaßlich ein verzweifelter Versuch des Opfers, auf sich aufmerksam zu machen und Hilfe zu rufen. In der Wohnung fanden die Beamten den Eigentümer in einem Zustand offenkundiger Verwahrlosung und Verwirrung vor. Er wurde in das Krankenhaus von Vigevano eingeliefert. <h3> Haftbefehl gegen Ex-Partnerin und drei Komplizen</h3>Am Ende der Ermittlungen erließ der Untersuchungsrichter einen Haftbefehl gegen die Ex-Partnerin und den drei weiteren Personen. Ihnen werden Freiheitsberaubung, Vernachlässigung, Ausnutzung einer schutzbedürftigen Person und schwerer Betrug vorgeworfen.<BR /><BR /> Gegen sie wurde ein Annäherungsverbot sowie das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet. Die Ermittlungen zogen sich über einen längeren Zeitraum hin: Die Polizeiinspektion führte Überprüfungen der gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse des Opfers durch. <BR /><BR />Der Ermittlungsrichter ordnete für die vier Verdächtigen Kontakt- und Näherungsverbot gegenüber dem Opfer sowie das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur weiteren Überwachung an.