Wie berichtet, soll die Jugendbande - bestehend aus 12 Minderjährigen und den beiden Volljährigen - über Monate, wenn nicht Jahre, den psychisch labilen Mann gequält, gefoltert, bespuckt, geschlagen und bestohlen haben.So soll der Mann, der aufgrund seiner psychischen Vorbelastung alleine und abgeschieden lebte, immer wieder mit Fußtritten, Faustschlägen und Stöcken gequält worden sein. Die Angriffe hätten sich nicht nur in der Wohnung, sondern auch auf offener Straße wiederholt. Am 23. April starb Stano im Krankenhaus an Verletzungen, die er durch die wiederholte Gewalt erlitten hatte. Zudem war der Mann geschwächt: Wie Medien berichten, lebte er in so großer Furcht vor der Bande, dass er kein Essen mehr zu sich nahm. Foto: Ansa Foto: AnsaImmer wieder haben die Jugendlichen sich selbst bei den grausamen Taten gefilmt und die Videos in der Gruppe verschickt.„Eltern nicht fähig, ihre Kinder zu kontrollieren“Die beiden 19 und 22 Jahre alten Bandenmitglieder bleiben nach dem Tod des Mannes im Gefängnis, allerdings nicht, weil Fluchtgefahr bestünde, so das Gericht. „Die Eltern der beiden Beschuldigten haben bewiesen, dass sie nicht im Stande sind, ihre Kinder zu kontrollieren und zu erziehen“, urteilte Voruntersuchungsrichterin Rita Romano am Gericht von Taranto. Ein Hausarrest wurde deshalb ausgeschlossen.Auch 6 Minderjährige wurde am Donnerstag vom Voruntersuchungsrichter am Jugendgericht ins Gefängnis geschickt - mit derselben Begründung: „Die Sicherungshaft ist, gemessen an der Schwere der Vorwürfe, absolut gerechtfertigt. Die Jugendlichen haben eine starkte Neigung zu Straftaten, zu völliger Unzuverlässigkeit und zu völliger Hemmungslosigkeit“, so Romano.Die 6 Minderjährigen in Haft (zwei sind 16 Jahre, 4 sind 17 Jahre alt) müssen sich ebenfalls wegen Folterung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten. Bei ihnen bestehe laut dem Voruntersuchungsrichter am Jugendgericht Wiederholungsgefahr oder auch die Gefahr, Beweise zu manipulieren.Weitere 6 Minderjährige wurden ebenfalls in Ermittlungsregister eingetragen. Ein Teil der Gang soll nicht aktiv an den Folterungen teilgenommen, sich durch die gesendeten Aufnahmen jedoch der Mitwissenschaft schuldig gemacht haben.stol