Eigentlich hätte morgen vor dem Rechnungshof in Bozen das Verfahren gegen den Ex-Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, Florian Zerzer, Verwaltungsdirektor Enrico Wegher und den stellvertretenden Leiter der Covid-19-Taskforce, Dr. Patrick Franzoni, verhandelt werden sollen.<h3> Schaden von 6,7 Millionen Euro geltend gemacht</h3> Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof hält Zerzer und Wegher vor, dem Sanitätsbetrieb im Zusammenhang mit der ersten Lieferung von Covid-Schutzmaterialien einen finanziellen Schaden zugefügt zu haben, da die Masken und Anzüge nicht den Anforderungen entsprochen hätten. <BR /><BR />In der Aufforderung zur Stellungnahme wurde ein Schaden von 6,7 Mio. Euro geltend gemacht, die Zerzer und Wegher gemeinsam rückerstatten sollten. Die Summe wurde inzwischen um rund 30.000 Euro reduziert. Dr. Franzoni solle hingegen 722,59 Euro wegen mutmaßlich ungerechtfertigter Abwesenheiten vom Arbeitsplatz zahlen, zuzüglich 30.000 Euro für den Imageschaden, fordert die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof. <h3> Verfahren liegt auf Eis</h3>Doch das Verfahren liegt vorerst auf Eis. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt nämlich einen Richter des dreiköpfigen Kollegiums, den Sektionspräsidenten Enrico Marinaro, abgelehnt – mit dem Argument, dass er bereits einmal in Sachen importierte China-Masken geurteilt habe. <BR /><BR />Richter Marinaro sei nämlich – in seiner Eigenschaft als Präsident der Steuerkommission zweiten Grades – mit einem Rekurs des Sanitätsbetriebes gegen eine Nachzahlungsforderung des Zollamtes befasst gewesen. Wegen der Einfuhr der ersten China-Masken-Lieferung hätte der Sanitätsbetrieb knapp zwei Millionen Euro berappen sollen. <h3> Was war passiert?</h3>Am Covid-Höhepunkt waren in Italien Schutzmaterialien bei der Einfuhr von spezifischen Abgaben befreit. Das INAIL hatte aber zu den für den Sanitätsbetrieb importierten Masken gleich zwei negative Gutachten abgegeben. Das wiederum rief die Zollagentur auf den Plan, da die Masken und Anzüge ohne das OK des Arbeitsunfallinstitutes nicht mehr in die Kategorie von Waren fielen, die bei der Einfuhr von gewissen Steuern und Zöllen befreit war. <BR /><BR />Der Sanitätsbetrieb hat die Nachzahlungsforderung angefochten und vor der Steuerkommission Recht bekommen. Nun muss die Zentralsektion des Rechnungshofes in Rom entscheiden, ob Richter Marinaro dem Verfahren trotzdem vorstehen kann oder ob ein Kollege seinen Platz im Richterkollegium einnehmen wird. Damit könnte der Startschuss für das Verfahren vor dem Rechnungshof in Bozen auf Oktober schlittern.