Wie berichtet, hat die Bozner Staatsanwaltschaft beantragt, für Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl, den Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, Florian Zerzer, und Patrick Franzoni, den stellvertretenden Leiter der Covid-19-Taskforce, das Hauptverfahren einzuleiten. Allen dreien werden bezüglich der ersten Lieferung an Schutzmasken und -anzügen, die am Höhepunkt der Covid-Pandemie im Frühjahr 2020 auf Vermittlung des Unternehmens Oberalp angekauft worden war, betrügerische Handlungen bei öffentlichen Lieferungen an den Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgeworfen. Die Masken seien zum Gebrauch verteilt worden, obwohl es vorab negative Bescheide vom INAIL, von der Prüfstelle Dekra und vom Amt für Rüstungs- und Wehrtechnik in Wien gegeben habe, so die Vorhaltung der Anklagebehörde.<BR /><BR />Der Sanitätsbetrieb fordert jetzt 6,7 Mio. Euro Schadenersatz. Weitere 1,4 Mio. Euro Schadenersatz beantragt Staatsadvokat Gabriele Finelli für den italienischen Zivilschutz, an den auch Covid-Schutzmaterialien abgetreten worden waren. Diesbezüglich soll sich – wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht – Christoph Engl wegen betrügerischer Handlungen bei öffentlichen Lieferungen verantworten.<h3> Entscheidung Anfang Oktober</h3>Gegen die Einlassungen als Nebenkläger hatten die Verteidiger der Beschuldigten gleich mehrere Einwände erhoben, die jedoch von Vorverhandlungsrichterin Giulia Rossi abgeschmettert wurden. In der Folge beantragte die Staatsadvokatur im Namen der Nebenkläger, dass die Firma Oberalp als zivilrechtlicher Haftender in das Verfahren geladen werden soll. Die Richterin hat sich die Entscheidung dazu bis zum 3. Oktober vorbehalten.