Wie berichtet, wurde am Dienstag die <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/maskenpflicht-am-arbeitsplatz-koennte-doch-verlaengert-werden" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Maskenpflicht am Arbeitsplatz</a> in Italien verlängert. Obwohl es zunächst bei einer Empfehlung zum Tragen einer Maske bei der Arbeit bleiben sollte, gilt nun doch eine Pflicht bis mindestens Ende Juni.<BR /><BR /><b>Nah- und Fernverkehr</b><BR /><BR />Obligatorisch ist eine Maske außerdem im öffentlichen Transport: Gemäß der von Gesundheitsminister Roberto Speranza unterzeichneten Verordnung muss bis zum 15. Juni jeder eine FFP2-Maske tragen, der ein Flugzeug, eine Schiff oder eine Fähre, den Zug oder den Bus nutzt.<BR /><BR /><b>Kino, Theater, Konzertsäle, öffentliche Veranstaltungen</b><BR /><BR />Ebenso eine FFP2-Masken-Pflicht bis zum 15. Juni gilt für den Besuch öffentlicher Veranstaltungen in Theatern, Konzertsälen und Kinos. Bei Sportveranstaltungen entfällt hingegen die Maskenpflicht.<BR /><BR /><b>Krankenhäuser, Klinken, Seniorenheime</b><BR /><BR />Verpflichtend ist das Tragen einer chirurgischen Maske für Patienten und Besucher in Krankenhäusern, Kliniken oder Seniorenheimen.<BR /><BR /><b>Supermärkte, Unternehmen, Schulen</b><BR /><BR />In Supermärkten oder Privatfirmen gilt eine Maskenpflicht für alle Angestellten, egal ob die Arbeit in Innenräumen oder im Freien ausgeübt wird. Für Kunden besteht hingegen keine Pflicht zum Tragen der Maske, es wird aber empfohlen.<BR /><BR />In der Schule bleibt das Tragen einer chirurgischen Maske für alle Schüler, die älter als 6 Jahre sind, bis zum Ende des Schuljahres verpflichtend.