<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/italien-schliesst-discos-und-tanzlokale" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Laut der neuen Verordnung ist es mindestens bis zum 7. September Pflicht , abends und nachts von 18 bis 6 Uhr, bei - auch spontanen und gelegentlichen - Menschenansammlungen sowohl auf öffentlichen Plätzen als auch auf Straßen und Plätzen vor Bars und Gastbetrieben die Maske zu tragen. </a><BR /><BR />„Von den sommerlichen langen Einkaufsabenden bis hin zu gelegentlichen Zusammenkünften vor Geschäften und Gastbetrieben steht die neue Ministerialverordnung in engem Zusammenhang mit den Aktivitäten unserer Mitgliedsbetriebe in Handel und Gastronomie“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser. „Seit Beginn dieses gesundheitlichen <BR /><BR />Notfalls hat sich der hds verpflichtet, ein Höchstmaß an Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten, und deshalb werden wir dies auch im Rahmen dieser neuen Verordnung zur öffentlichen Gesundheit weiter tun“, so Moser.<BR /><BR />Neben den Mitgliedsbetrieben geht der Appell des hds aber auch an die Öffentlichkeit und die Politik: „Ein Aufruf zur Verantwortung geht auch an die Bevölkerung, die Sicherheitsvorschriften gewissenhaft einzuhalten, und an die öffentliche Verwaltung, die die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen muss. Wir können es uns in keiner Weise leisten, die Wiederinbetriebnahme der Schule in Frage zu stellen und einen weiteren Lockdown zu riskieren, was schwerwiegende Auswirkungen nicht nur auf die Wirtschaft hätte“, so hds-Präsident Moser abschließend.<BR /><BR />