Tausende Nutzer gestreamter Sexfilme im Internet sehen sich mit Abmahnungen konfrontiert.Eine Anwaltskanzlei hat nach einem Bericht der Tageszeitung ?Die Welt? mehrere tausend Abmahnschreiben an Nutzer des Internet-Pornoportals Redtube.com verschickt.Beauftragt wurde die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg offenbar vom schweizerischen Rechtevertreter ?The Archive?.Den Nutzern der Sexfilm-Seite wird vorgeworfen, durch die Nutzung der auf Redtube gestreamten Filme das Urheberrecht verletzt zu haben.Die abgemahnten Nutzer sollen eine Unterlassungserkl?rung unterschreiben und 250 Euro an den Rechtevertreter ?The Archive? ?berweisen.Bisher bleibt im Dunkeln, wie die Kanzlei an die IP-Adressen der Betroffenen herangekommen ist. Klar ist hingegen, dass sich der Rechtevertreter ?The Archive? in etwa hundert Auskunftsantr?gen mit diesen IP-Adressen an das Landesgericht K?ln gewandt hat.Ein Sprecher des Gerichts best?tigte der Nachrichtenagentur dpa am Montag, das Landgericht habe zugestimmt, dass bei den Internetprovidern wie der Deutschen Telekom die Hausanschriften der Betroffenen mit Hilfe der IP-Adressen ermittelt werden konnten.Das Landgericht erteilt solche Auskunftsbeschl?sse nach Paragraf 101 des Urheberrechts immer dann, wenn eine vermutliche Urheberrechtsverletzung vorliegt.Genau diese Urheberrechtsverletzung bezweifelt der K?lner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Er vertritt nach eigenen Angaben viele der Betroffenen.Bislang ist es juristisch umstritten, ob sich nur derjenige strafbar macht, der urheberrechtlich gesch?tztes Material illegal verbreitet, oder auch derjenige, der die gestreamten Filme anschaut. ?Aus meiner Sicht haben sich die Konsumenten nicht strafbar gemacht?, sagte Solmecke am Montag.Rechtlich entscheidend sei in diesem Fall, ob die Nutzer offensichtlich erkennen konnten, dass die Filme rechtswidrig auf dem Portal verbreitet wurden. ?Anders als im Beispiel der Website Kino.to istdpa