Doch von Anfang an: Im Dezember 2021 am Bozner Rechnungshof noch voll freigesprochen, bekommen Flavia Basili, ehemalige Leiterin der Abteilung für Versicherungsangelegenheiten des Sanitätsbetriebes, und Ex-Generaldirektor Andreas Fabi nun aus Rom eine dicke Rechnung serviert. Die Zentralsektion des Rechnungshofes hat die beiden im Zusammenhang mit der Haftpflichtversicherung fürs Sanitätspersonal zur Zahlung von knapp 444.000 bzw. 120.000 Euro verurteilt. <BR /><BR />Die Vergabe der Haftpflichtversicherung für die Angestellten des Sanitätsbetriebes in den Jahren 2012 bis 2015 „ist von großer Oberflächlichkeit gekennzeichnet und vermutlich unter dem Gesichtspunkt einer Vergabe um jeden Preis erfolgt“. Zu diesem Schluss kommen die Richter der Zentralsektion des Rechnungshofes in Rom. Auch die zweifache technische Verlängerung der Polizze um weitere 2 Jahre samt Erhöhung um 30.000 Euro stelle einen Schaden für die öffentliche Hand dar, „weil entgegen geltendem Gesetz und völlig grundlos erfolgt“. Diese beiden Punkte sind es, die die Richter der Zentralsektion des Rechnungshofes der Ex-Leiterin der Abteilung für Versicherungsangelegenheiten des Sanitätsbetriebes Basile vorwerfen. Ex-Generaldirektor Fabi hingegen habe sich laut Urteil nur im Punkt der Verlängerung der Polizze schuldig gemacht.<BR /><BR />Ins Rollen gebracht hatte den Fall die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof Bozen. Diese war nach Abschluss der Ermittlungen zum Schluss gekommen, dass Basile und Fabi mit der Versicherung für die Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes der öffentlichen Hand einen Schaden von über 2 Millionen Euro zugefügt hätten. Der Richtersenat am Bozner Rechnungshof kam zu einem anderen Schluss und sprach die beiden im Dezember 2021 frei. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Rekurs eingelegt – und nun Recht bekommen. <BR /><BR />Ob Fabi definitiv zur Kasse gebeten wird, ist noch unklar. Zumal er „im Ersatzwege“ zur Zahlung von 120.000 Euro verurteilt wurde, müsste er wohl erst dann zahlen, wenn Basili nicht in der Lage wäre, die 443.848,74 Euro zu begleichen, zu deren Zahlung sie verurteilt wurde. Da dieser aber vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird, dürfte selbst die Versicherung in diesem Fall nicht dafür aufkommen. <BR /><BR /><b>Herr Fabi, wie geht es Ihnen nach der Verurteilung?</b><BR />Andreas Fabi: Zum einen bin ich überrascht und maßlos enttäuscht über dieses Urteil. Zum anderen bin ich aber auch ein bisschen erleichtert. Immerhin schwebte die letzten Jahre dieses Damoklesschwert über mir. Und das war alles andere als angenehm.<BR /><b><BR />Hätten Sie mit einem solchen Urteil gerechnet?</b><BR />Fabi: Nein niemals. Immerhin lag seit Dezember 2021 ein klares Urteil des Rechnungshofes in Bozen vor. In dem sind 3 Richter zum Schluss gekommen, dass ich rechtmäßig gehandelt habe. Dagegen hatte die Staatsanwältin am Rechnungshof am letztmöglichen Termin Rekurs eingelegt. Und in Rom ist man jetzt plötzlich zu einem anderen Schluss gekommen.<BR /><BR /><b>Gegen Sie lief in dieser Sache ja auch ein Strafverfahren am Bozner Landesgericht ...</b><BR />Fabi: ... das aber eingestellt worden ist. Umso überraschender ist dieses Urteil. Wenn ich etwas falsch gemacht hätte, würde ich es ja noch verstehen. Aber ich habe ja nur meine Pflicht getan. Hätte ich damals die Versicherungspolizze nicht unterschrieben, hätte ich mich der Amtsunterlassung schuldig gemacht. Zudem gab es auch einen positiven Bescheid von Seiten des Rechtsamtes. In meinen 22 Jahren als Bezirks- und als Generaldirektor im Sanitätsbetrieb hatte ich nie Schwierigkeiten mit dem Gesetz oder wegen Skandalen. 8 Jahre nach meinem Ausscheiden aus dem Dienst jetzt das. Ich bin einfach nur maßlos enttäuscht. <BR /><BR /><b>Alles andere als beruhigend für ihre Nachfolger.</b><BR />Fabi: Wenn das die neue Prozedur im Umgang mit Vorgesetzten des öffentlichen Dienstes ist, kann ich nur jedem raten, sich vor Amtsantritt finanzielle Rückendeckung zu besorgen.