Laut dem ehemaligen Richter Edoardo Mori kann ein flüchtiger italienischer Straftäter in der Regel im Ausland ausgeliefert und nach Italien zurückgeholt werden, wenn das römische Justizministerium ein entsprechendes Ansuchen stellt.67 Länder haben laut Mori kein Auslieferungsabkommen mit den USA, „und deshalb auch fast sicher nicht mit Italien“ – darunter auch europäische Länder wie Bosnien-Herzegowina, der Kosovo, Montenegro, Andorra, Serbien, weiters China, Kongo, der Jemen, Vietnam, Saudi Arabien oder Ruanda.Vier weitere Länder haben weder Auslieferungsabkommen (mit Italien), noch pflegen sie diplomatische Beziehungen – der Iran, Bhutan, Taiwan und Nordkorea. Aber auch ohne Auslieferungsabkommen sei es möglich, dass jeder dieser Staaten einen Italiener auf Anfrage der italienischen Behörden ausweist, sagt Mori. Max Leitner wäre auch in der Schweiz keineswegs sicher. hof_______________________________________________________________________________________________________________Mehr dazu lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der „Dolomiten“