Freitag, 12. April 2024

Max Leitner: „Keine Gefahr für die Allgemeinheit“

Doch keine Sonderüberwachung für Max Leitner: Ein entsprechender Antrag von Leitners Anwalt, Angelo Polo, wurde am Trienter Landesgericht angenommen.

Max Leitner wird nicht speziell überwacht. - Foto: © DLife_DF

Wie berichtet, hatte Quästor Paolo Sartori die Vorbeugemaßnahme des Ende März vollstrecken lassen.

Für den Betroffenen hätte dies bedeutet, dass er die Gemeinde Meran 3 Jahre lang nicht verlassen darf, zwischen 21 Uhr und 7 Uhr Früh zu Hause sein und den Sicherheitskräften seinen Wohnort melden muss.

Daraufhin hatte sein Anwalt angekündigt, die Maßnahme sofort anfechten zu wollen. Von seinem Mandanten gehe keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr aus, hieß es im Antrag Polos, der darüber hinaus unterstrich, dass sich Leitners Gesundheitszustand zunehmend verschlechtere.

stol

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