Leitner werden bekanntlich Besitz einer Kriegswaffe, Widerstand und Körperverletzung an einem Polizeibeamten vorgeworfen; Untersuchungsrichter Peter Michaeler hatte verfügt, dass Leitner hinter Gittern bleiben müsse, weil die Gefahr bestehe, dass er eine schwere Straftat verüben könne.
Beim ballistischen Gutachten soll festgestellt werden, ob es Max Leitner war oder sein mutmaßlicher Komplize Hans Schörghofer (59) aus Salzburg, der in der Nacht auf den 17. September 2 Schüsse auf einen roten Smart einer Prostituierten abgegeben hat. Dies wird anhand von Schmauchspuren, die auf den Händen auch nach mehrmaligem Waschen noch nachweisbar sind, eindeutig feststellbar sein. Dieses Gutachten wird bald vorliegen.
Offiziell wurde der Antrag um Überprüfung der Rechtmäßigkeit der U-Haft vor dem Freiheitsgericht zurückgezogen, um die Ermittlungsergebnisse abzuwarten; es kann aber auch davon ausgegangen werden, dass prozessstrategische Gründe dahinter stehen. Mit Sicherheit streben Leitners Anwälte für ihren Klienten einen alternativen Prozessritus an, um das Strafausmaß gering zu halten: Immerhin beträgt die Mindeststrafe für die 3 Leitner zur Last gelegten Straftaten ein Jahr und 2 Monate, maximal sind es 11 Jahre. Leitner sitzt also vorerst weiter im Bozner Gefängnis, während sein mutmaßlicher Komplize italienischen Boden nicht mehr betreten darf.