Wie die Sachlage in Südtirol ist, erklärt er in folgendem Interview.<BR /><BR /><b>Wie sieht der gesetzliche Rahmen für assistierten Suizid in Italien aus?</b><BR />Dr. Herbert Heidegger: Es gab eine Gesetzesvorlage, die zunächst in der Abgeordnetenkammer verabschiedet worden ist, dann aber aufgrund der Regierungskrise nicht den Senat passiert hat. In Italien wartet man schon lange auf ein Gesetz.<BR /><BR /><b>Was ist das Ziel der Tagung?</b><BR />Dr. Heidegger: Der Anspruch des Landesethikkomitees ist der, dass man die ethische Diskussion über den assistierten Suizid weiterführen sollte. Wir versuchen, das Pro und Contra zu durchdenken und zu begründen. Wir wollen eine Plattform der Diskussion sein. <BR /><BR /><b>Die Debatte darüber ist ja recht unterschiedlich...</b><BR />Dr. Heidegger: Bei vielen Fragen am Lebensende kann man feststellen, dass der gesellschaftliche Dissens enorm ist. Zugrunde liegt eine Vielfalt von Meinungen darüber, was gutes Leben und Sterben ausmacht, worin menschliche Würde besteht, und wie sich die individuelle Selbstbestimmung zum Tod verhalten darf. Die Frage ist: Was ist eine angemessene Antwort auf diesen Pluralismus in unserer Gesellschaft? <BR /><BR /><b>Wie kann diesen Fragen begegnet werden?</b><BR />Dr. Heidegger: Der ethische Diskurs sollte in ideologiefreier Offenheit und verantwortungsvoller Ernsthaftigkeit geführt werden. Die politischen Organe müssen und können nicht alle ethischen Fragen selber beantworten. Aber sie haben die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Bürger diese Fragen möglichst verantwortungsvoll lösen können. <BR /><BR /><b>Mit welchen Aspekten befasst sich die Tagung?</b><BR />Dr. Heidegger: Im Mittelpunkt steht der medikamentös assistierte Suizid, der auf politischer Ebene diskutiert wird und in ein Gesetz münden sollte. Für den Betroffenen, für die Angehörigen und für das Gesundheitspersonal tun sich schwierige Fragen auf. Zum Beispiel: Wie gehen wir angemessen mit den Todeswünschen der Menschen um? Unter welchen Umständen ist es ethisch vertretbar, einem Menschen bei der Selbsttötung zu helfen? Unsere Kernfrage aber ist: Wie kann man einem Betroffenen in seiner existenziellen Krise helfen? <BR /><BR /><b>Geht es nicht auch um das Recht, selbstbestimmt zu entscheiden?</b><BR />Dr. Heidegger: Die Autonomie ist ein wichtiges Thema. Es besteht nämlich ein verfassungsmäßiges Recht auf Selbstbestimmung. Der Patient kann über Behandlungen selbst entscheiden, und damit stellt sich die Frage, ob er auch über seinen Tod entscheiden darf. Ein völliges Verbot der Sterbehilfe ist nicht mit der Charta der Menschenrechte vereinbar. Der Umfang der Sterbehilfe und wie sie genau reguliert werden soll, ist aber den einzelnen Staaten überlassen. <BR /><BR /><b>Für wen würde der assistierte Suizid in Frage kommen?</b><BR />Dr. Heidegger: Laut dem Gesetzesentwurf für all jene, die an einer irreversiblen Krankheit leiden, an einem unerträglichen körperlichen oder psychischen Leiden, oder die durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben erhalten werden. Sie müssen aber in der Lage sein, frei und bewusst Entscheidungen zu treffen. <BR /><BR /><b>Könnte man für den Fall der Fälle auch eine Art „Patientenverfügung“ erstellen?</b><BR />Dr. Heidegger: Da gibt es ganz unterschiedliche Meinungen dazu. Manche sagen ja, das sollte man in dem Sinn verwenden. Aber eine Patientenverfügung greift ja erst für eine Situation, in der man selbst nicht mehr entscheiden kann.