Eines stellte Martha Stocker gleich zu Beginn der Pressekonferenz am Montag klar: Die Mediziner des Landes „bringen unzählige Leistungen hervor,die in den meisten Fällen auf hohem Niveau und zur Zufriedenheit der Patienten erbracht werden“, sagte die Gesundheitslandesrätin. Doch: Wie in anderen Bereichen könnten Fehler passieren. Zu deren Klärung trage die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen seit nunmehr acht Jahren bei.Wesentlich kürzer als GerichtsverfahrenDer Vorsitzende der Schlichtungsstelle Edoardo Armando Mori zeigte sich über die Arbeit in den vergangenen Jahren zufrieden. In den meisten Fällen habe die Stelle zu einer Schlichtung zwischen den Parteien beigetragen.Mori sprach auch die Verfahrensdauer an, die im Schnitt zwischen sechs und zwölf Monaten liege, während ein Gerichtsverfahren mehr als fünf Jahre brauche.221 Fälle abgeschlossenIn den vergangenen acht Jahren – so berichteten Mori und Sekretär Christian Leuprecht – wurden insgesamt 221 Fälle bearbeitet und abgeschlossen, 20 Fälle waren zum 31. Dezember 2014 noch anhängig.Insgesamt sind im Jahr 2014 bei der Schlichtungskommission in Arzthaftungsfragen 33 neue Anträge eingegangen, von denen 17 abgeschlossen und 16 anhängig sind.So läuft das Verfahren abVon den eingegangenen Verfahren wurden 25,8 Prozent mit einer Schlichtung im Rahmen der ersten Verfahrensphase abgeschlossen. In knapp 27 Prozent erging der Antrag an die Kommission, den Fall zu bewerten. "Dabei wird der Fall vertieft und – da es sich häufig um Fälle komplexer Natur handelt – werden auch externe Gutachten eingeholt, bevor es zu einem abschließendem Treffen mit einer Empfehlung an die Parteien kommt", erklärte Sekretär Leuprecht bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes. In neun Prozent der Fälle erscheint der Arzt nicht, wobei es keinen einzigen Fall gebe, wo dieser nicht eine Stellungnahme hinterlege.Die meisten Fälle verbucht die Orthopädie84,2 Prozent der Fälle betrifft Ärzte, die in den öffentlichen Einrichtungen des Landesgesundheitsdienstes tätig sind, 15,5 Prozent hingegen freiberuflich tätige Ärzte. Dabei ist der Bereich Orthopädie am häufigsten von mutmaßlichen Fehlern in der Diagnose oder Therapie betroffen (79 Fälle). Es folgen Zahnärzte bzw. der zahnärztliche Dienst (25 Fälle), die allgemeine Chirurgie (23 Fälle) und die Notaufnahme (19 Fälle). Copyright: Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen 2014 Die meisten Patienten treten ohne Anwalt auf (174 Fälle).Schadenersatz: 10.000 Euro im DurchschnittDie durchschnittliche Dauer der Verfahren liegt bei etwa 7,5 Monaten. In 30 von 241 Fällen wurde ein Sachverständiger ernannt. Die durchschnittliche Höhe des Schadensersatzes liegt bei 10.549,77 Euro.