Diese Nachricht hat für Aufsehen gesorgt: Gesundheitslandesrat Dr. Hubert Messner hat einen Gesetzentwurf zum medizinisch assistierten Suizid vorgelegt. In Kürze soll der Landtag darüber abstimmen. „Wir haben uns in den letzten Monaten mit vielen Fachleuten zu diesem Thema auseinandergesetzt und ein Protokoll verfasst“, sagt der Präsident des Landesethikkomitees, Dr. Herbert Heidegger. <h3>Rechtslage ist unklar</h3>Basis für den Gesetzentwurf ist ein Urteil des Verfassungsgerichts: 2019 entschied es, dass ein ärztlich assistierter Suizid unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt wird. <BR /><BR />Vier Bedingungen müssen erfüllt sein: 1. Die betroffene Person muss an einer irreversiblen Krankheit leiden, 2. unter körperlichen oder psychischen Leiden stehen, die sie als absolut unerträglich empfindet, 3. durch lebensverlängernde Behandlungen am Leben erhalten werden und 4. fähig sein, freie und bewusste Entscheidungen zu treffen.<BR /><BR /><embed id="dtext86-75098804_quote" /><BR /><BR />Die Regierung wurde damals aufgefordert, ein eigenes Gesetz zu erlassen. Dies ist bis heute nicht geschehen. „Das schafft Rechtsunsicherheit“, sagt Dr. Heidegger. Es gibt Menschen, die unheilbar krank sind und oft keinen anderen Ausweg als den assistierten Suizid sehen, sie haben einen langen Leidensweg mit schwierigen Diskussionen hinter sich. Bislang ist ihre Situation in Südtirol unklar. Das könnte sich aber bald ändern.<BR /><BR />„Wir sollten in der Diskussion auch ethische Überlegungen bedenken“, sagt Dr. Heidegger. Zum einen beinhaltet das Autonomieprinzip nicht nur die Achtung, sondern auch die Förderung der Selbstbestimmung und die aktive Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Das Prinzip des Wohltuns fordert die Sorge um das Wohlergehen des betroffenen Menschen und ein umfassendes Unterstützungskonzept für Menschen, die einen Suizid erwägen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-75098808_quote" /><BR /><BR />„Die wichtigste Frage, der wir uns stellen müssen: Wie kann dem Betroffenen in seiner existenziellen Krise geholfen werden?“ In der Gesellschaft muss verantwortungsvoll eine Diskussion geführt werden. <BR /><BR />Dabei stellen sich viele Fragen: Welche Signalwirkung hätte das neue Gesetz zum medizinisch assistierten Suizid? Was würde es mit psychisch Kranken oder älteren Menschen machen? „Das Dammbruchargument: Tötung auf Verlangen (früher aktive Sterbehilfe), wie in den Benelux-Ländern, muss verhindert werden, wo Sterbehilfe mittlerweile fünf Prozent aller jährlichen Todesfälle ausmacht“, plädiert der Mediziner.<h3>Alternativen schaffen</h3><BR />Die Menschen sind manchmal verzweifelt und befinden sich in einer Ausnahmesituation. „Unsere Aufgabe ist es, ihnen zu helfen: Unsere Angebote müssen sich konsequent an Zielen der Suizidprävention orientieren. Beistand und Hilfsangebote sind Aufgabe unserer Gesellschaft und unserer Gesundheitsversorgung. In vielen Fällen ist das Angebot der Palliativmedizin eine gute Lösung“, so der Präsident des Landesethikkomitees. Viele Fragen seien derzeit noch offen und der Weg bis zur gesetzlichen Regelung und deren praktischer Umsetzung noch lang.