„2000 ‚Südtirol Pass free’ sind bereits ausgestellt worden“, so Landesrat Thomas Widmann, der die Ausweise als Zugangserleichterung zum öffentlichen Nahverkehr bezeichnet. Personen, denen eine Invalidität von mindestens 74 Prozent bescheinigt wurde, haben Anrecht auf den kostenlosen Pass. „Im alten Tarifsystem galt dieses Recht nur bei einer Invalidität von 100 Prozent“, erklärt Widmann.Der Ausweis für die kostenlose Beförderung nennt sich „Südtirol Pass free“ und kann durch das Ausfüllen eines Formulars beantragt werden. Das Formular ist an den Fahrkartenschaltern sowie auf der Homepage des Bürgernetzes als „Gesuch um Ausstellung des Ausweises für die freie Beförderung“ erhältlich. Keine Aktivierung nötigDer „Südtirol Pass free“ muss nicht aktiviert und kann nach Erhalt sofort verwendet werden. Bis zum 30. April sind die Karten als Sichtausweis gültig, sie werden beim Einsteigen bzw. im Fall einer Kontrolle also lediglich vorgezeigt. Erst ab dem 1. Mai - sobald alle Entwertungsgeräte mit der nötigen Software aktualisiert wurden - muss jede Fahrt mit „Südtirol Pass free“ beim Betreten der öffentlichen Verkehrsmittel durch einmaliges Hinhalten zu den Entwertungsgeräten registriert werden. Der Entwertungsvorgang ist nicht vorzunehmen, falls dies bei der Beantragung ausdrücklich angeführt wurde.