Wer sich bewusst gegen Impfung und Pass entschieden hat, dürfe im zweiten Moment nicht zum „Schlaumeier“ werden, sagt Landesrat Philipp Achammer.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR /> Ungeimpft und vom Dienst suspendiert, aber dann aufgrund von Einkommensverlusten bei Beiträgen erst richtig abkassieren: „Das kann nicht sein“, sagt ASGB-Chef Tony Tschenett. Und nicht nur er: Landesrat Philipp Achammer kündigt eine Gesetzesänderung an. „Wer sich in vollem Bewusstsein gegen Impfung oder Pass entschieden hat, darf im zweiten Moment nicht zum Schlaumeier werden“.<BR /><BR />Landeshauptmann Arno Kompatscher will demnächst die Sozialpartner in Sachen Covid-Kontrollen zusammentrommeln. „Was ich ihm auf jeden Fall sagen werde, ist eine Warnung“, so ASGB-Chef Tschenett. Wer derzeit ohne Gehalt vom Dienst suspendiert ist, weil er sich nicht impfen lassen will (Sanität) oder nicht einmal das Testen für den Grünen Pass akzeptiert, könnte in den nächsten Jahren der große Gewinner bei den Beiträgen sein. „Je niedriger das Einkommen, desto mehr schaut bei den Beiträgen heraus. Das passt in diesem Fall aber nicht zusammen“, sagt Tschenett. Das Land müsse eingreifen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-51496793_quote" /><BR /><BR />Ab Juli des nächsten Jahres erfolgen die Beitragsansuchen auf Basis des – bei Suspendierten reduzierten – Einkommens von 2021. Die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg weist auf ein Rundschreiben der Abteilung Soziales hin. „Bei Sozialleistungen verliert man schon jetzt das Anrecht, wenn Einkommensverluste auf eigene Entscheidungen zurückgehen“, sagt Deeg. „Und wir haben per Rundschreiben ersucht, dies auch ernst zu nehmen“, so Deeg. Anträge auf Wohngeld oder soziales Lebensminimum sehen ein Erstgespräch voraus, um den Gründen nachzugehen.<BR /><BR />Aber: Bei allen Beträgen, denen die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) zu Grunde liegt, wie zum Beispiel im Wohnbau oder Wobi werden Einkommensverluste nicht erforscht. „Das sind automatisierte Datenbanken“, so Deeg. Dasselbe gelte für Beiträge, die über die staatliche Einkommens- und Vermögenserklärung ISE laufen. Fazit: Dort ist das Abkassieren für die Ungeimpften möglich.<BR /><BR /><b>Handlungsbedarf im kommenden Jahr</b><BR /><BR />Schülerbeihilfen, Kilometergeld, Uni-Beihilfen, Fremdsprachenbeihilfen: Alle Beiträge der Abteilung Bildungsförderung basieren auf EEVE. Die laufenden Wettbewerbe für das Schuljahr 2021/22 haben als Berechnungsgrundlage die Einkommenserklärung 2020. Unmittelbar besteht daher noch nicht Handlungsbedarf, sehr wohl aber im Hinblick auf das nächste Jahr.<BR /><BR />Ob man bei der EEVE oder mit einem Gesetz ansetzt, sei zu klären. „Damit uns ja keine unbeobachtete Situation durch die Lappen geht, braucht es eine allgemeine Norm für alle Förderbereiche, wonach Einkommensverluste, die auf eigene Entscheidungen fußen, nicht auch noch zu mehr Beiträgen führen“, so Landesrat Achammer. Wer sich bewusst gegen Impfung und Pass entschieden hat, dürfe im zweiten Moment nicht zum „Schlaumeier“ werden.<BR />