„Um nachzuweisen, dass eine Zweitwohnung vermietet ist, müssen die Wohnungsinhaber die entsprechenden registrierten und gültigen Mietverträge bzw. deren Verlängerung im IMU-Amt vorlegen“, so die Gemeinde Bozen.Für die Vorlage der Mietverträge ist ein eigener Schalter im IMU-Amt eingerichtet worden. „Die Vorlage der Mietverträge ist bis 31. März 2013 möglich. Die Saldo-Zahlung am 17. Dezember 2012 muss aber bereits die aktuelle Situation berücksichtigen. Die Mietverträge können auch eingescannt und via E-Mail an die Adresse steuern.mietvertraege@gemeinde.bozen.it geschickt werden. Wer die Mietverträge persönlich vorlegt, sollte eine Fotokopie der einschlägigen Seiten der registrierten Mietverträge mitbringen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Wer eine Empfangsbestätigung haben möchte, wird gebeten, eine weitere Fotokopie bereit zu halten, die abgestempelt wird.“Ersatzerklärungen könnten vorgelegt werden, wenn eine Wohnung gratis Verwandten überlassen worden sei, für zusammengelegte Wohnungen, Firmenwohnungen, in denen der Firmeninhaber wohne und für Wohnungen, die aus Arbeits- oder Studiengründen Kindern oder Ehegatten überlassen worden seien. „Die Vordrucke für die Ersatzerklärungen sind auf der Webseite des IMU-Amtes zu finden. Ausgenommen vom erhöhten Hebesatz sind auch Wohnungen in denen einer der Mieteigentümer oder der Eigentümer wohnen oder Hauptwohnungen von ins AIRE-Verzeichnis Eingetragenen“, heißt es seitens der Gemeinde Bozen.