<BR /> Die Männer im Alter von 34 und 28 Jahren hatten sich zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 als „Abholer“ betätigt, nachdem die Opfer Anrufe aus dem Ausland erhalten hatten, in denen ihnen Angst vor Einbrechern oder drohender Unbill gemacht und sie aufgefordert wurden, ihre Geld- und Wertsachen Polizeibeamten zu übergeben, die demnächst vor ihrer Tür stünden.<BR /><BR />In vier Fällen betätigte sich der 28-Jährige als „Abholer“, drei Mal wurde der 34-Jährige tätig. Dieser fasste am Ende wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs viereinhalb Jahre unbedingt aus, der Jüngere kassierte drei Jahre unbedingt. Dieser hatte sogar einen gefälschten Polizeiausweis hergestellt, um die Opfer zu täuschen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.