<BR />Die Hauptangeklagten – ein 15-jähriger Iraker, ein 17-jähriger Rumäne und ein 15-jähriger Afghane – waren zu den zentralen Vorwürfen – Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und schwere Erpressung – nicht geständig.<BR /><BR />Die drei Hauptangeklagten befinden sich in U-Haft. Sie wurden von der Justizwache in den bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal gebracht. Insgesamt sind sieben Burschen angeklagt. Im Saal gilt ein Fotografier- und Filmverbot. Den drei Hauptangeklagten werden in unterschiedlicher Zusammensetzung mehrere sexuelle Übergriffe vorgeworfen, neben Vergewaltigung geht es – was die Delikte gegen die sexuelle Integrität der Betroffenen anlangt – um den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person und geschlechtliche Nötigung.<BR /><BR />Die beiden 15-Jährigen sollen laut Staatsanwaltschaft in der Nacht auf den 16. Jänner 2025 gemeinsam mit einem weiteren, erst 14 Jahre alten Angeklagten in die Wohnung der Frau eingebrochen sein, als diese sich im Ausland aufhielt. Sie nahmen Schmuck, Uhren, eine Sonnenbrille und andere Wertgegenstände an sich, um am Ende Feuer zu legen. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Faktum als Brandstiftung zur Anklage gebracht. In diesem Fall sind die Angeklagten zum Einbruch geständig, bestreiten aber vorsätzlich die Wohnung angezündet zu haben.<h3> Betroffene mit posttraumatischer Belastungsstörung</h3>Einem im Ermittlungsverfahren eingeholten psychiatrischen Gutachten zufolge erlitt die Frau als kausale Reaktion auf die sexuellen Übergriffe eine chronische Depression und eine posttraumatische Belastungsstörung, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist. Ihre Rechtsvertreterin ersuchte die Medien um eine zurückhaltende Berichterstattung: „Das Letzte, was meine Mandantin will, ist dass in den Medien und in Kommentaren rauf und runter berichtet und kommentiert wird.“<BR /><BR /> Zum Schutz der Privatsphäre der Betroffenen beantragte sie den umfangreichen Ausschluss der Öffentlichkeit. Nur so sei der Schutz der Frau vor öffentlicher Bloßstellung gewährleistet.