Dienstag, 13. Juni 2017
Menschenrechtsgericht: Todkrankes Baby muss weiter behandelt werden
In Großbritannien müssen Ärzte ein todkrankes Baby weiter am Leben halten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlängerte am Dienstag in Straßburg eine entsprechende vorläufige Anordnung bis auf weiteres.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlängerte am Dienstag in Straßburg eine entsprechende vorläufige Anordnung bis auf weiteres. - Foto: © shutterstock