Dienstag, 13. Juni 2017

Menschenrechtsgericht: Todkrankes Baby muss weiter behandelt werden

In Großbritannien müssen Ärzte ein todkrankes Baby weiter am Leben halten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlängerte am Dienstag in Straßburg eine entsprechende vorläufige Anordnung bis auf weiteres.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlängerte am Dienstag in Straßburg eine entsprechende vorläufige Anordnung bis auf weiteres. - Foto: © shutterstock









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