Ein Mitarbeiter der Pistenrettung hatte die Lawine bemerkt und sofort die Notrufzentrale alarmiert, woraufhin umgehend die Rettungskette in Gang gesetzt wurde. <h3> Überwachungskamera führte zur Identifizierung von 3 Jugendlichen</h3>Nach gründlicher Durchsuchung des Gebiets konnte ausgeschlossen werden, dass Personen verschüttet wurden. Durch Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass die Lawine eine Länge von über 100 Metern und eine Breite von 40 Metern hatte. Sie fanden Spuren, die nahelegten, dass der Lawinenabgang durch das Befahren des Hangs durch Freerider verursacht worden war.<BR /><BR />Die darauffolgenden Ermittlungen bestätigten diesen Verdacht. Die Auswertung von Überwachungskameras in der Nähe der Aufstiegsanlagen führte zur Identifizierung von 3 Jugendlichen, die mit Freeride-Ausrüstung unterwegs waren. Etwa 20 Minuten vor dem Lawinenabgang hatten sie eine Bergbahn benutzt, die direkt auf den Gipfel führte, von dem sich die Lawine später löste.<h3> Die Jugendlichen kümmerten sich nach dem Lawinenabgang nicht um das Geschehen</h3>9 Minuten nach der Alarmierung durch den Pistenretter wurden die 3 erneut von einer weiteren Kamera im Tal aufgenommen – in einem Gebiet, das mit der vermuteten Piste übereinstimmt. Die Auswertung der Skipass-Daten beim Durchqueren der Drehkreuze ermöglichte schließlich ihre Identifizierung.<BR /><BR />Weitere Videoaufnahmen aus dem Skigebiet zeigten, dass die Jugendlichen sich nach dem Lawinenabgang nicht um das Geschehen kümmerten, sondern ihre Skitour fortsetzten – selbst während laufender Suchaktionen nach möglichen Verschütteten. Sie informierten die Rettungskräfte nicht über den Vorfall oder darüber, dass keine weiteren Personen beteiligt waren.<h3> Angesichts der gesammelten Beweise konnten sie ihre Verantwortung nicht leugnen</h3>Die 3 Jugendlichen wurden in Begleitung ihrer Eltern in die Kaserne nach Meran geladen, um von der Finanzpolizei befragt zu werden. Angesichts der gesammelten Beweise konnten sie ihre Verantwortung nicht leugnen.<h3> Keiner von ihnen verfügt über die vorgeschriebene Notfallausrüstung</h3>Ihre Situation wird nun von der Staatsanwaltschaft für Minderjährige in Bozen geprüft. Gleichzeitig wurden sie auch verwaltungsrechtlich sanktioniert, da keiner von ihnen an diesem Tag über die vorgeschriebene Notfallausrüstung verfügte – also Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS/Arva), Sonde und Schaufel –, die im Falle eines Lawinenunglücks überlebenswichtig sind.<BR /><BR />Für die 3 Jugendlichen gilt die Unschuldsvermutung, bis ein endgültiges Urteil oder ein rechtskräftiger Strafbefehl vorliegt.