Artikel 10 des Gesetzes ermöglicht Pumpspeicherkraftwerke für bestehende Konzessionen für Trinkwasser, Bewässerung und Beschneiung. „Und zwar dann, wenn es bereits zwei geeignete Becken gibt. Solche ,grünen Batterien‘ sind grundsätzlich sinnvoll, denn der wachsende Anteil von Solar- und Windstrom benötigt Kurzzeitspeicher: Anlagen, die bei Stromüberschuss Wasser in ein höheres Becken pumpen und es bei Bedarf durch Turbinen wieder ablassen und Strom produzieren. So können Skigebiete ihre Ökobilanz verbessern, sich selbst mit günstigem Strom aus der eigenen ,Batterie‘ versorgen und das allgemeine Stromnetz entlasten“, so Madeleine Rohrer.<BR /><BR />Laut ihren Informationen gebe es in Südtirol mindestens zwei Skigebiete, die diese Voraussetzungen haben. „Eines davon ist Meran 2000“, sagt sie. Die Meran 2000 Bergbahnen AG kann somit, sobald sie sich eine Turbine angeschafft hat, selbst Strom für ihre Anlagen produzieren. <BR /><BR />Selbstredend, dass die Bergbahnen AG das möchte. „Den Strom, das Wasser nach Betriebsschluss ins obere Becken hinauf zu pumpen, könnten wir aus unserer bestehenden Photovoltaikanlage beziehen. Das wäre fast gratis. Genau deswegen möchten wir beim unteren Speicherbecken eine zweite Photovoltaikanlage bauen. Das untere Becken füllen wir mit Eigendruck“, sagt Paul Jakomet, Geschäftsführer der Bergbahnen AG. <BR /><BR />Damit wäre eine Dreifachnutzung der Becken gewährleistet: Schnee im Winter, Strom für die eigenen Anlagen im Sommer und Wasser für die Bauern. „Bei Wasserknappheit geben wir an sie Wasser ab“, so Jakomet.<BR /><BR />Dass man auf Meran 2000 mit einem Pumpspeicherkraftwerk bereits geliebäugelt hat, zeigt auch der Umstand, dass man den Energieübergabepunkt (POT) für Seilbahn, Umlaufbahn Falzeben, Walpach-Lift und Pumpstation bereits strategisch richtig platziert hat.<BR /><BR />Abgelehnt wurde im Landtag hingegen ein Antrag der Grünen, künftig bei jedem Bauantrag für ein Speicherbecken zu überprüfen, ob es sich mit einem anderen für Stromproduktion verbinden lässt. „Wichtig wäre uns auch gewesen, dass Energieproduktion nicht als Ausgleichsmaßnahme für den Speicherbeckenbau selbst zählen darf“, so Madeleine Rohrer.