Die Finanzpolizei Meran hat eine Einrichtung aufgedeckt, die formal unter das System des geförderten Wohnbaus fiel, tatsächlich jedoch als hochwertige touristische Unterkunft genutzt wurde.<BR /><BR />Im konkreten Fall haben die Beamten der Finanzpolizei eine Immobilieneinheit ausfindig gemacht, die formal als geförderter Wohnbau eingestuft war – ein System, das strenge Zweckbindungen vorsieht, damit öffentliche Mittel zur Deckung des Wohnbedarfs der Bürger eingesetzt werden – die jedoch unrechtmäßig als Beherbergungsbetrieb genutzt wurde. <h3> Neben Steuerhinterziehung wurde auch eine unregelmäßige Geschäftspraxis festgestellt</h3>Ausschlaggebend war bei der Durchsuchung der Unterkunft das Auffinden außerbuchhalterischer Unterlagen, anhand derer eine regelrechte „Parallelbuchhaltung“ rekonstruiert und 1,8 Millionen Euro nicht deklarierter Einnahmen festgestellt werden konnten, heißt es in einer Aussendung der Finanzpolizei.<BR /><BR />Neben der Steuerhinterziehung wurde auch eine unregelmäßige Geschäftspraxis festgestellt: Der Inhaber bot den Gästen Preisnachlässe auf den Aufenthalt bei Barzahlung an, um die Nachverfolgbarkeit der Transaktionen zu vermeiden. Dieses Verhalten wurde den zuständigen Stellen zur Bewertung möglicher Verstöße gegen den Verbraucherschutz gemeldet. <BR /><BR />Zudem wurde die Nichtabführung der an die Gemeinde geschuldeten Aufenthaltssteuer in Höhe von über 40.000 Euro festgestellt.<BR /><BR />Auf Grundlage der gesammelten Beweise wurde der Firmeninhaber bei der Staatsanwaltschaft Bozen wegen des Verdachts auf Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung angezeigt. Außerdem wurde die vorbeugende Beschlagnahme – auch durch Wertersatz – in Höhe der hinterzogenen Steuern beantragt.