Am Dienstag hat der Meraner Stadtrat die Richtlinien festgelegt, die bei der Errichtung solcher künstlerischen Installationen in der Innenstadt eingehalten werden müssen. Gesuche müssen im Kulturamt der Stadtgemeinde Meran 50 Tage vor dem geplanten Event eingereicht werden. „Dabei muss auch eine bio-bibliographische Notiz des Künstlers vorgelegt werden. Die Kunstinstallationen dürfen höchstens 30 Tage dauern und weder den Zugang zu den Schaufenstern der Geschäfte noch das Image der hierfür gewählten Straße beeinträchtigen“, betont die Gemeinde Meran.