Das Geschäft befindet sich in einer Gewerbezone. Dort ist laut Handelsordnung des Landes Einzelhandel untersagt. 1996 hatte die Meraner Gemeindeverwaltung deshalb die Schließung des Supermarktes angeordnet. Der Betreiber legte dagegen Rekurs ein. Mit dem Urteil Nr. 2060 vom 14. Februar 2012 hat der Staatsrat der Stadtgemeinde Meran Recht gegeben. Am Dienstag hat der Gemeindeausschuss entschieden, das Urteil zu vollstrecken und den Supermarkt zu schließen.