Laut Artikel 29 der italienischen Straßenverkehrsordnung sind Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden an Straßen verpflichtet, „Hecken so zu pflegen, dass die Straße oder Autobahn nicht eingeengt oder beschädigt wird, sowie Äste von Bäumen zurückzuschneiden, die über die Straßenbegrenzung hinausragen und Verkehrszeichen verdecken oder deren Lesbarkeit aus der notwendigen Entfernung und dem erforderlichen Blickwinkel beeinträchtigen.“<BR /><BR />Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Strafe von 173 Euro. Bei schneller Bezahlung innerhalb von fünf Tagen reduziert sich der Betrag auf 121 Euro, nach 60 Tagen verdoppelt er sich.<h3> Kontrollen werden verstärkt</h3><BR />Die Meraner Stadtverwaltung betont in einer Mitteilung: „Die Ortspolizei erinnert die Bürger von Meran daran, dass Eigentümerinnen von Grundstücken und Gebäuden an Straßenrändern sowie Verwalterinnen von Gebäuden mit angrenzenden Grünflächen verpflichtet sind, auf eigene Kosten die entsprechenden Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, um Behinderungen des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs zu vermeiden.“<BR /><BR />Alessandro De Paoli, Kommandant der Stadt- und Gemeindepolizei von Meran und Burggrafenamt erklärt: „In den nächsten Wochen werden die Kontrollen verstärkt und bei Verstößen werden gegebenenfalls Strafen verhängt.“<BR /><BR />Regelmäßiges Rasenmähen, Schneiden von Hecken und Zurückstutzen von Ästen, die in den öffentlichen Raum hineinragen, gehört damit zu den Pflichten jedes Eigentümers – nicht nur für ein gepflegtes Stadtbild, sondern vor allem für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.<BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie einen Fehler entdeckt? Geben Sie uns bitte Bescheid.</a>