Als erste Maßnahme soll die Lichtintensität von Werbemitteln in den Nachtstunden neu geregelt werden. So sollen die Beleuchtungsstärke von 100 auf 30 Lux gesenkt werden. Zum Vergleich: Eine Straßenbeleuchtung erzeugt ungefähr 10 Lux.Die Beleuchtung der umliegenden Gebäudefassaden durch Werbetafeln darf - im Herbst und im Winter ab 21 Uhr und in Frühjahr und im Sommer ab 22 Uhr - den Wert von 0,2 Lux nicht überschreiten. Der Vollmond beleuchtet Fassaden zum Vergleich beispielsweise mit etwa 0,25 lx.Das zuständige Amt wurde beauftragt, den entsprechenden Artikel der Gemeindebauordnung abzuändern.stol