Dem Haftbefehl des Bozner Landesgerichts waren zwei vorbeugende Maßnahme</TD><TD>n vorausgegangen: Die Pflicht zur Entfernung vom Familienwohnsitz sowie ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber der Frau und dem minderjährigen Sohn.<BR /><BR />Diese Maßnahmen waren im Zuge von Ermittlungen, die sich über mehrere Monate erstreckten, erlassen worden, heißt es in einer Aussendung der Quästur: Demnach soll der 45-Jährige seinen Sohn und seine Ehefrau misshandelt haben.<h3> Mann soll wiederholt versucht haben, mit Familie in Kontakt zu treten</h3>Trotz dieser Maßnahmen soll der Mann offenbar wiederholt versucht haben, mit seiner Familie in Kontakt zu treten. Dabei habe er sowohl soziale Netzwerke als auch dritte Personen genutzt, um Treffen mit seiner Frau und dem Kind zu initiieren. <BR /><BR />Die Frau will sämtliche Kontaktversuche konsequent zurückgewiesen und sich umgehend an die Polizei gewandt haben. Die Staatspolizei dokumentierte die mutmaßlichen Verstöße.<h3> Für 45-Jährigen klicken die Handschellen</h3>Alle Vorfälle wurden der Staatsanwaltschaft gemeldet. Diese beantragte daraufhin beim zuständigen Landesgericht eine vorbeugende Verwahrungshaft in einer Strafanstalt, die vom Landesgericht auch angeordnet wurde. <BR /><BR />Die Beamten der Staatspolizei führten die Verhaftung durch und überstellten den Mann in das Bozner Gefängnis. Angesichts der Schwere der Vorwürfe hat Bozens Polizeipräsident Paolo Sartori die Sonderüberwachung des Mannes angeordnet.