Das Messer wurde sofort beschlagnahmt. Laut ersten Erkenntnissen hatte der Minderjährige den Gegenstand von einem Mitschüler erhalten, heißt es in einer Aussendung der Quästur.<BR /><BR /> Nach den ersten Abklärungen meldete sich besagter Mitschüler gemeinsam mit seinen Eltern freiwillig bei den Carabinieri. Die zuständige Justizbehörde wurde informiert und ordnete eine Hausdurchsuchung an.<BR /><BR />Bei der Hausdurchsuchung stießen die Beamten auf einen 3D-Drucker sowie mehrere – mutmaßlich selbst hergestellte – Springmesser aus Kunststoff. Sämtliche Gegenstände wurden beschlagnahmt und der Jugendstaatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen übergeben.<BR /><BR />Der Minderjährige wurde auf freiem Fuß angezeigt – wegen der Herstellung von waffenähnlichen Gegenständen sowie wegen deren Besitzes.