Den Ermittlungen zufolge wurde das Küchenmesser in die Abteilung des Krankenhauses geschmuggelt, weil Messer dieser Art zum Schutz von Personal und Patienten dort verboten sind. <BR /><BR />Ihrer Expertise zufolge, die sie gestern vor U-Richter Emilio Schönsberg erläuterten, fuße die eingeschränkte Einsichts- und Willensfähigkeit – und damit Schuldfähigkeit – auf einer Borderline-Störung. Als gemeingefährlich sei die Patientin nicht einzustufen, sie sei seit dem Vorfall erfolgreich in Therapie. Für die Staatsanwaltschaft hat der forensischen Psychologe Michele Piccolin ein Gutachten erstellt. Am 7. November geht das Beweissicherungsverfahren mit der Anhörung der Parteiengutachter weiter. <BR /><BR />Der Vorfall hatte sich am 21. Jänner 2020 gegen Mittag ereignet. Eine damals 23-jährige Patientin bedrohte im Zustand höchster Erregung mit einem Küchenmesser zuerst ihre Zimmernachbarin und verletzte sie dabei. Auch ein Pfleger, der zu Hilfe eilte, wurde bei dem Messerangriff verletzt. <BR /><BR />Das Krankenhauspersonal alarmierte sofort die Carabinieri, die – geschützt durch Sicherheitswesten und schnittfeste Spezialhandschuhe – anrückten. Schließlich gelang es, die junge Frau festzuhalten und zu entwaffnen, dann wurde sie ruhig gestellt und in einer anderen Abteilung des Krankenhauses untergebracht, wo sie rund um die Uhr bewacht werden konnte. <BR /><BR />Den Ermittlungen zufolge soll sie das Küchenmesser von außen in die Psychiatrie eingeschmuggelt haben, da Messer dieser Art auf dieser Abteilung zum Schutz der Patienten und des Personals verboten sind. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Mordversuch vor, die damals verletzten Personen haben sich als Nebenkläger eingelassen.