Trotz Rechtskraft des Urteils seit Mai ist bei der 42-Jährigen noch kein Vollstreckungsbefehl angelangt.<BR /><BR />Wenn es so weit ist, muss ein tschechisches Gericht über Surkalovas Überstellung nach Italien entscheiden. Sie kann dagegen noch Einspruch erheben. Tschechisches Recht unterscheidet sich bezüglich lebenslanger Haft vom italienischen. Es ist nicht auszuschließen, dass Surkalova, die auf freiem Fuß ist, nicht ausgeliefert werden bzw. die Strafe in ihrer Heimat antreten könnte.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/lebenslange-haft-fuer-methanol-moerderin" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, war Surkalova im September 2017 für schuldig befunden worden, ihren Mann Josef Surkala (46) in der Nacht auf den 12. Dezember 2013 mit Methanol vergiftet zu haben, das Berufungsschwurgericht in Bozen hatte das Urteil bestätigt.<BR /><BR />Die Verteidigung hatte u.a. eine fehlerhafte Beweisführung ins Feld geführt. Zum einen, was das angenommene doppelte Tatmotiv betrifft: Weder sei bewiesen, dass Jana Surkalova einen Freund gehabt habe, noch, dass sie überzeugt gewesen sei, die Lebensversicherung ihres Mannes kassieren zu können – im Gegenteil. <BR /><BR />Eine Zeugin – Versicherungsvertreterin und Freundin Surkalovas – habe ausgesagt, dass sie sie explizit über ausstehende Prämien für die Lebensversicherung informiert habe, und dass die Versicherung verfallen würde. Laut Urteil gebe es aber keine schriftlichen Unterlagen bzw. Zahlungsaufforderungen, somit dürfte Surkalova angenommen haben, dass ihr Mann die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt habe. Ein Kuss-Foto belege nach Auffassung des Gerichtes hingegen das zweite Tatmotiv. <BR /><BR /><b>Infos über Vergiftungen abgespeichert</b><BR /><BR />Die Verteidigung beklagte auch, dass man ihrer Mandantin Vorbedacht angelastet hatte. Dazu erinnerte das Gericht u.a. an den Ordner in Surkalovas Computer, in dem Informationen aus dem Internet über Methanol-Vergiftungen abgespeichert waren. Die 42-Jährige sei 2 Mal nach Leifers gekommen, um ihren Mann zu besuchen, der sich in einem landwirtschaftlichen Betrieb verdingt hatte. Und jedes Mal sei er von Übelkeit befallen worden – für das Gericht ein Indiz, dass Surkalova bereits im Vorfeld versucht habe, den 46-Jährigen zu vergiften. Sie habe auch sofort den Wunsch geäußert, den Leichnam einäschern zu lassen. Als weiteren Baustein wertete das Gericht den Methanol-Kanister, der in Surkalovas Haus in Tschechien sichergestellt worden war.<BR /><BR /> Der Urteilsspruch von Schwur- bzw. Berufungsschwurgericht halte sich an die Maxime, dass jedes Indiz sowohl einzeln als auch in der Zusammenschau zu bewerten sei, um jenseits aller berechtigten Zweifel zu einem Urteilsspruch zu gelangen: Die entsprechende Rekonstruktion des Tathergangs sei somit hochgradig vernünftig und glaubwürdig, so die Kassationsrichter in ihrer Urteilsbegründung.