Die Vereinsbildung ist nötig, weil in Österreich nur so eine Sammelklage möglich ist. Opfer treten ihre Ansprüche an den Verein ab, der dann klagslegitimiert ist. Der Anwalt will für die Betroffenen bis zu 80.000 Euro Entschädigung verlangen.„Zunächst machen wir einmal die Ansprüche außergerichtlich geltend. Zeigt sich die Kirche nicht kompromissbereit oder sind die angebotenen Zahlungen zu gering, dann bringen wir die Klage ein“, kündigt Schostal an. Diese würde sich primär gegen die Schädiger, aber auch gegen die katholische Kirche als “übergeordnete Organisation“ richten. Vonseiten des Vereins „Opfer kirchlicher Gewalt“ hat man jedenfalls konkret auch eine Klage gegen zwei Bischöfe ins Auge gefasst: den Eisenstädter Diözesanbischof Paul Iby und den Grazer Altbischof Johann Weber. Hintergrund dürfte sein, dass auch Opfer jenes obersteirischen Pfarrers, der in den späten 1970er- und 1980er-Jahren bis zu zwanzig Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht oder belästigt hatte und bis Anfang März im Burgenland tätig war, unter den klagswilligen Vereinsmitgliedern sind.apa