<BR />Der Bericht über sexuellen Missbrauch in der Kirche sorgte für Zündstoff. Eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei hatte im Auftrag der Diözese den Zeitraum zwischen 1963 und 2023 unter die Lupe genommen und dabei 67 Missbrauchsfälle durch 24 Priester ans Tageslicht befördert. 14 mutmaßliche Täter waren zum Zeitpunkt der Vorstellung des Berichts am 20. Jänner 2025 noch am Leben, aber nicht mehr alle in der Seelsorge tätig. <BR /><BR />„Wir haben jeden Fall begutachtet und entsprechende Maßnahmen gesetzt“, sagt Generalvikar Eugen Runggaldier. Diese reichten von psychologischer und psychiatrischer Hilfe bis zu Zelebrationsverboten. Letzteres wurde u. a. gegen zwei aktive Priester verhängt: Sie dürfen also keine Messe mehr lesen. Viele der Beschuldigten waren bereits im hohen Alter und lebten in Seniorenwohnheimen. Einen von ihnen hat die Diözese in eine andere Gemeinde versetzt, wie Runggaldier berichtet. <h3> Arbeitsgruppe nach Gutachten aufgelöst</h3>Um die 14 Fälle zu begutachten, wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Diözese, Rechtsanwälten und Psychologen, aktiviert. Diese hat ihre Arbeit am 31. Jänner 2025 begonnen, also eine Woche nach der Veröffentlichung des Berichts. Bis Ende April hat die Kommission Maßnahmen zu allen 14 Fällen erarbeitet, danach wurde sie aufgelöst. Die Umsetzung dieser Maßnahmen hat der Generalvikar persönlich begleitet. Wie er auf Anfrage den „Dolomiten“ berichtet, hat es bis zum Jahresende gedauert, da innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung des Berichts 21 neue Missbrauchsfälle gemeldet wurden. <BR /><BR />Der Bericht der Kanzlei und das Gutachten der Arbeitsgruppe waren die zentralen Punkte der ersten beiden Phasen des Projekts „Mut zum Hinsehen“: Aufklärung und Aufarbeitung. Seitdem befindet man sich in der dritten und letzten Phase: der Prävention. „Das Projekt wird noch bis Juni laufen“, informiert die neue Leiterin der Präventionsstelle, Johanna Brunner. Sie wurde von der Diözese mit der Umsetzung der von den Münchner Rechtsanwälten ausgesprochenen Empfehlungen beauftragt und kennt den Stand der Dinge.<BR /><BR />Einer der wichtigsten Punkte in Sachen Prävention ist die Erstellung einer Interventionsordnung. Diese legt die Verfahrensschritte nach einer Meldung bei der Ombudsstelle für Missbrauchsfälle klar fest. „Es werden Aufgaben und Rollen verteilt, Prozesse genau geregelt und geschärft“, erklärt Brunner. Ziel ist es, Opfer durch schnelles Handeln besser zu schützen. Mit der Erstellung dieser Interventionsordnung hat die Diözese neuerlich die Münchner Kanzlei beauftragt. Auch vier Betroffene arbeiten mit. „Darauf hat die Diözese Wert gelegt“, so Brunner. Die neue Ordnung soll in eineinhalb Monaten fertig sein. <BR /><BR />Dies sei ein erster Schritt, Betroffene einzubinden und ihnen eine stärkere Stimme in der Diözese zu geben. Sobald die Interventionsordnung vollendet ist, soll der nächste Schritt folgen: die Einberufung eines unabhängigen Betroffenenbeirats. Durch diesen sollen Betroffene untereinander vernetzt werden, um ihre Anliegen gemeinsam einbringen zu können – so die Idee. „Zudem kann die Diözese deren Meinung zu gezielten Themen und Fragestellungen einholen. Diese muss auf jeden Fall berücksichtigt werden“, sagt Brunner. <BR /><BR />Die Diözese will die Öffentlichkeit in nächster Zeit darüber informieren, welche Maßnahmen ergriffen wurden. Eine Kommunikationskampagne soll Einblick in die Tätigkeit der Arbeitsgruppen des Projekts „Mut zum Hinsehen“ geben. <h3> Steigende Zahlen in der Ombudsstelle </h3>Derweil hat man in der Ombudsstelle alle Hände voll zu tun. 2025 meldeten sich insgesamt 36 Personen, die über ihre Erfahrung von sexueller, physischer oder psychischer Gewalt in der Kirche berichteten. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 wurden „nur“ zwölf Fälle behandelt. 31 Personen waren selbst Betroffene, fünf berichteten von der Erfahrung anderer oder äußerten einen Verdacht. Beschuldigt wurden u. a. 22 Diözesan- und zehn Ordenspriester.