Für den Umzug im Jahr 2003 der älteren Tochter zu ihrer Tante hatte aber niemand eine Erklärung.Die Familie habe zur Kenntnis genommen, dass die Tochter das Elternhaus verlassen hatte, um bei der Tante zu wohnen. Aber weder die Mutter des Angeklagten (und Großmutter der Mädchen), noch sein Bruder, seine Schwester, seine Tante, noch eine Nachbarin konnten sagen, weshalb. Der Kontakt zu der Tochter sei von dem Moment an aber abgebrochen. Nicht einmal die Großmutter, die seit deren Kindergartenzeit ein sehr inniges Verhältnis zu den Mädchen gehabt hatte, habe die ältere Tochter später noch gesehen. Die jüngere Tochter habe sich nach dem Auszug der älteren – etwa zu ihrer Mittelschulzeit – immer weniger an die Regeln halten wollen, die ihr Vater aufgestellt hatte, beispielsweise ordentlich bei Tisch zu sitzen, die Aufgaben zu machen und ähnliches. Sie sei viel ausgegangen und spät heimgekommen.Die Tante des Angeklagten erinnerte sich, dass das Mädchen oft verletzt gewesen sei. Sie habe mehrfach die Notaufnahme aufsuchen müssen. Allerdings habe sie sich die Verletzungen sicher nicht im familiären Bereich zugezogen: Keiner der Zeugen habe jemals Misshandlungen oder gar Missbrauch von Seiten der Eltern beobachtet. Einmal sei das Mädchen aus dem Bus gefallen. Das Haus habe sie mit Krücken verlassen, diese aber – kaum außer Sichtweite – wieder abgelegt. Das Strafverfahren wird am 10. und 17. Dezember mit der Einvernahme weiterer Zeugen der Verteidigung fortgesetzt. Staatsanwältin Ulrike Segna wirft dem Lehrer und seiner Frau sexuelle Gewalt, Misshandlung und Gruppenvergewaltigung an beiden Töchtern vor.rc