Die Beweise, die die Ermittler gegen die 5 Frauen zusammengetragen haben, sollen erdrückend sein. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/tauferer-sekte-warum-das-freiheitsgericht-von-folter-an-kindern-spricht" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, sollen die Ermittler rund einen Monat lang Videoaufnahmen davon gemacht haben, wie mit den Kindern umgegangen wurde. Und auch die Telefone der Frauen sollen im Zuge der Ermittlungen abgehört worden sein. Die Staatsanwaltschaft wirft den Frauen, die der katholischen Schweizer Gemeinschaft der „Neuchristen“ angehören, vor, dass sie die beiden Kinder, die sich im Heimunterricht befanden, nachts zum Beten geweckt haben sollen. <BR /><BR />Nachdem die Ermittler Ende August 2021 von dem Misshandlungs-Verdachtsfall gehört hatten, trugen sie Beweismaterial zusammen. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/ahrntal-5-sektenmitglieder-festgenommen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Kurz vor Weihnachten wurden die 5 Frauen festgenommen und in U-Haft ins Gefängnis nach Spini di Gardolo überstellt.</a> Dort saßen die Frauen, die sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen ausschweigen, zunächst in Einzelhaft. Diese wurde inzwischen aufgehoben, die Frauen dürfen wieder Kontakt zueinander haben. <BR /><BR /><b>Stillschweigen über den Inhalt der Aussagen</b><BR /><BR />Trotz der anscheinend erdrückenden Beweislage hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, im Zuge des Beweissicherungsverfahrens die beiden Kinder einzuvernehmen. Auch die Verteidigung hatte eine solche als sinnvoll erachtet. Im Beisein eines Psychologen hat U-Richter Emilio Schönsberg am gestrigen Mittwoch diese äußerst delikate Befragung durchgeführt. Knapp dreieinhalb Stunden lang beantworteten die Kinder, abgeschirmt von den restlichen Beteiligten, die Fragen des Richters sowie von Anklage und Verteidigung, die die Befragung in der Aula verfolgten. <BR /><BR />Über den Inhalt der Zeugenanhörung gilt zum Schutz der beiden Kinder strengstes Stillschweigen. Er könne nur so viel sagen, dass im Zuge des Beweissicherungsverfahren diese Einvernahme der Kinder wichtig gewesen sei, auch um die weiteren Verteidigungsschritte planen zu können, so Verteidiger Nicola Nettis. <BR /><BR />Wie berichtet, hatte die Verteidigung der 5 Frauen Kassationsbeschwerde gegen das Urteil des Bozner Freiheitsgerichtes (Vorsitz Richter Stephan Tappeiner) eingelegt, das eine Lockerung der Vorbeugemaßnahmen abgelehnt hatte. Eine Entscheidung des Höchstgerichtes steht noch aus. Ob sie Hausarrest beantragt, will die Verteidigung erst entscheiden, wenn die Protokolle der gestrigen Anhörung vorliegen.