Die Staatsanwaltschaft legte ihm Drogenbesitz mit Verkaufsabsicht zur Last. Das gestrige Urteil erging im Rahmen eines verkürzten Verfahrens, das eine automatische Reduzierung der Haftstrafe um ein Drittel vorsieht. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Sollte der 47-Jährige auf eine Anfechtung verzichten, steht ihm im Sinne der Cartabia-Justizreform eine weitere Senkung des Strafmaßes um ein Sechstel zu.
Wie berichtet, war der Mann, der am Steuer eines Lkw saß, am 20. September 2022 von der Finanzpolizei bei der Autobahnmautstelle Sterzing angehalten worden. In der Fahrerkabine stellten die Beamten ein Päckchen sicher, das 11,68 Kilogramm Kokain enthielt. Wie in der Folge die Analyse ergab, hatte das Rauschgift einen Reinheitsgehalt von 67,6 Prozent.
Suchhund Easton förderte dann noch 10,9 Kilo Tabakwaren und 133 Liter Bier zutage. Das EU-Einfuhrlimit für Tabak liegt bei 10 Kilo, für Alkoholika bei 110 Litern. Deshalb wurden auch diese Waren beschlagnahmt. Sichergestellt wurden weiters 4400 Euro in bar, 7 Kreditkarten und 2 Handys. Der Lkw-Lenker wurde verhaftet und ins Bozner Gefängnis gebracht, wo er bis auf weiteres auch bleibt.